Rechtsprechung
OLG Naumburg, 11.07.2013 - 4 U 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- autokaufrecht.info
Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers bei einem Diebstahl des Fahrzeugs
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Nr A.2.2.2 S 1 AKB 2010, Nr A.2.2.2 S 2 AKB 2010, § 242 S 1 StGB
Kaskoversicherungsschutz bei Kraftfahrzeugdiebstahl: Wiedererlangung des Gewahrsams des Autohändlers bei Rückgabe eines Vorführwagens nach einer mehrtägigen Probefahrt außerhalb der Geschäftszeiten
- verkehrslexikon.de
Zur Möglichkeit eines Kfz-Diebstahls nach Rückgabe eines Vorführwagens nach einer mehrtägigen Probefahrt
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung im Falle eines Fahrzeugdiebstahls; Erlangung des Gewahrsams durch den Versicherten
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 1; StGB § 242
Durch das Abstellen eines Pkw nach einer mehrtägigen Probefahrt auf dem Betriebshof des Autohändlers außerhalb der Geschäftszeiten erhält dieser wieder Gewahrsam an dem Pkw - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1 S. 1
Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung im Falle eines Fahrzeugdiebstahls; Erlangung des Gewahrsams durch den Versicherten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Autohändler kann erneut Gewahrsam an einem Pkw haben, der wieder auf seinem Betriebshof abgestellt wird
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fahrzeugdiebstahl bei Gewahrsam des Autohändlers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Autohändler kann erneut Gewahrsam an einem Pkw haben, der wieder auf seinem Betriebshof abgestellt wird
Verfahrensgang
- LG Halle, 19.12.2012 - 5 O 63/12
- OLG Naumburg, 11.07.2013 - 4 U 5/13
Papierfundstellen
- VersR 2014, 828
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.12.1967 - 4 StR 516/67
Rüge der Verletzung sachlichen Rechts und des Verfahrensrechts - Ablehnung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2013 - 4 U 5/13
So hat etwa der BGH in einem Urteil vom 01. Dezember 1967 (Az.: 4 StR 516/67, NJW 1968, 662) unter Heranziehung der Anschauungen des täglichen Lebens die Gewahrsamserlangung eines Ladensinhabers an solchen Waren bejaht, die in dessen Abwesenheit morgens vor Geschäftsöffnung vereinbarungsgemäß vor der verschlossenen Ladentür abgestellt wurden.